PFLEGE 24 SK - Vermittlungsagentur - Jana HUSAKOVA |
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"ZUHAUSE GEPFLEGT - STATT IM HEIM" |
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LEGALE SLOWAKISCHE PFLEGEKRÄFTE |
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Betreuungsentgelt direkt |
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Der Preis orientiert sich an der aktuellen Pflegestufe, am Gesundheitszustand des Patienten, am angeforderten Personal, sowie an der Breite der gewünschten Dienstleistung und beträgt im Normalfall € 50,- pro Tag (24 Stunden). |
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Sozialversicherung |
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Die Kosten für die Sozialversicherung sind im obigen Preis nicht inbegriffen. Die werden von den Pflegerinnen selbstständig an die Behörde abgeführt. |
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Fahrtkosten |
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Sind ebenfalls im Betreuungsentgelt nicht inkludiert. |
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Betreuungs- und Registrierungsgebühr: !!! AKTION !!! 0,- € : |
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0,- € (statt 199,- €) einmalige Registrierungsgebühr bei Vertragsabschluss für 1 Jahr beide Personenbetreuer - auch beim Wechsel einer Kraft - im Voraus. Dieser Betrag gilt für die gesamte Vertragslaufzeit. Enthalten ist in unserer Gebühr Auskunftserteilung und Beratung, Auswahl der 2 passenden Betreuerinnen, Koordination bei deren Turnuswechsel, die erforderliche Anmeldung zur legalen Pflegerin bei der zuständigen Behörden, Anstalten und Interessenvertretungen, Abklärungen mit unseren slowakischen Partnern und Organisationen, die Betreuung bei Problemen, sowie Vertragsanpassungen |
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Aufkommen für Kost und Logis |
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Erfolgt von der Pflegefamilie. |
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Monatsbelastung - Rechenbeispiel (bei Pflegestufe 5) |
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55,-€ EUR pro Tag, +100,-€ Fahrtkosten, +160,-€ Kosten für die Sozialversicherung bei jeden Turnus |
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55,- € x 14 Tage |
770,- € |
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Fahrtkosten |
+ 100,- € |
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Kosten für die Sozialversicherung |
+ 160,- € |
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( für 1 Pflegerinn) |
1 030,- € |
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( für 2 Pflegerinnen) |
2 060,- € |
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minus Landes- Pflegegeld (Pflegestufe 5) *) |
- 902,30 € (s. Link unten) |
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minus Bundes- Förderung pro Monat **) |
- 550,- € (s. Link unten) |
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Monatsbelastung |
= 607,70 € + Kost/Logis) |
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Dieser Betrag ist ohne Mehrwertsteuer und es kommt auch keine dazu! |
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*) Das Pflegegeld ist bei den Stufen 1 und 2 nur bei nachgewiesener Altersdemenz möglich. Link zum aktuellen Pflegegeld: www.bundessozialamt.gv.at/basb/Pflege/Pflegegeld |
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**) Förderung erst ab der Stufe 3, für Stufe 3 und 4 mit fachärztlichem Gutachtengegeld möglich. Link zur Bundesförderung bei 24 Stundenbetreuung: www.bundessozialamt.gv.at/basb/Pflege/24_Stunden_Betreuung |
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PFLEGE 24 SK |
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